Kraftwerksneubau

Die derzeit bekannten Fakten zum geplanten Neubau:
– Bau einer neuen, um 1,62 Meter höheren Staumauer und entsprechende Verlängerung des Stauraums in das weglose Naturtal hinein.
– Ausbaggerung des Kamp unterhalb des alten Kraftwerks (bis zu 1,5 Meter tief, ein Kilometer lang).
– Abriss des alten Krafthauses.
– Laut älteren EVN-Zahlen Erhöhung der Leistung von 0,9 auf 2,4 MW (was aber unrealistisch sein dürfte).

Kraftwerksneubau, getarnt als „Revitalisierung“…
Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie muss die EVN in Zukunft mehr Wasser in die Restwasser-Flussstrecke unterhalb das Wehrs ablassen, um weiterhin eine Betriebsgenehmigung zu erhalten. Das würde die Stromausbeute etwas verringern. Deshalb will die EVN nun gleich die gesamte alte Anlage durch einen Neubau ersetzen. Um das Vorhaben in der Öffentlichkeit schöner aussehen zu lassen spricht die EVN geschickt von einer „Revitalisierung“ und behauptet, eine „ökologisch optimierte Variante“ anzustreben.


Das alte Kraftwerk und neue Kraftwerkspläne
Das 1907 eröffnete Kraftwerk Rosenburg nützt das Gefälle der drei Kilometer langen Kampschlinge am Umlaufberg. Das an den Steilhang geschmiegte Turbinenhaus ist nur durch eine Furt für Fahrzeuge erreichbar. Weiter talaufwärts wird das Kamptal immer einsamer und wilder: Unmittelbar oberhalb des bestehenden Kraftwerks gibt sogar gar keine Straßen oder Wege entlang des hier noch völlig frei fließenden Kamps.

1983 konnten zwei Großkraftwerke durch Bürgerprotest mit Unterstützung der „Kronen Zeitung“ abgewehrt werden. Das damalige Vorhaben wird heute selbst von EVN-Vertretern als “Wahnsinnsprojekt“ bezeichnet. Doch nun will die EVN wieder ein Kraftwerk am Standort Rosenburg errichten. Möglicherweise werden die Nachfolger der heutigen EVN-Manager auch darüber in Zukunft ähnlich urteilen…

Detail-Infos zum EVN-Projekt: Neubau des Kraftwerks Rosenburg (laut EVN-Unterlagen sowie laut UVP-Festellungsbescheid Land Niederösterreich):
⁃    Etwas unterhalb der bestehenden Wehranlage soll eine neue, höhere Beton-Staumauer errichtet werden. Das alte Wehr würde im neuen Stausee versenkt, statt es ordnungsgemäß abzutragen. Laut aktuellen Unterlagen soll die neue Sperre die alte um 1,62 m überragen. In früheren Planungspapieren war von einer 2,5 bis 4 Meter höheren Staumauer die Rede. Der Rückstau in die naturbelassene Flusstrecke würde sich dadurch auf mindestens einen Kilometer verlängern.

⁃    Natürliche Uferbereiche, naturnahe Hangwälder (im Uferbereich), eine sehr seltene Hartholzaue und eine Weiden-Weichholzau oberhalb des alten Staubereiches würden wegen der geplanten Anhebung des Wasserspiegels geschädigt bzw. zerstört werden. 1,5 ha Wald würden im Bereich des Oberwassers (laut UVP-Feststellungsbescheid) dauerhaft gerodet werden. Ober- und unterhalb der neuen Staumauer sollen 2,9 ha verschiedener Auen und Ufergehölze von Rodungen betroffen sein. Insgesamt sind  (Zahlen: 2016) Rodungen im Ausmaß von 5 ha vorgesehen sein (dauerhaft und temporär).

⁃    Das alte Krafthaus soll abgerissen und durch einen Zweckbau ersetzt werden

⁃    Die Flusssohle des Unterwassers beim Krafthaus soll um bis zu 1,5 Meter eingetieft, 37.000 m³ auf einer Länge von 1,55 Kilometer ausgebaggert und im Stauraum deponiert werden. Der lebendige Fluss würde dadurch in einen trägen Kanal mit minimalem Gefälle verwandelt. Eine nach dem Katastrophenhochwasser entstandene Au, die aus Gründen des Hochwasserschutzes bewahrt wird, würde durch die Ausbaggerung vom Fluss getrennt und somit für den Hochwasserschutz entwertet werden. Kleingewässer und Rückhalteräume für Hochwässer gingen verloren. Der Abtransport der Schottermengen würde eine neue Straße am Ufer erfordern.

⁃    Eine breitere Zufahrtsstraße durch die Steilhänge zu den Baustellen, wo jetzt nur Waldwege führen, wäre unvermeidlich, der Steg beim Krafthaus würde durch eine Straßenbrücke ersetzt. Und nicht nur während der Bauarbeiten ist es mit der Ruhe im stillen Tal natürlich vorbei…

–   Abweichend von diesen Varianten wurde inzwischen der geplante Ausbaudurchfluss von 9 auf 16 m3/s erhöht. Die mittlere Wasserführung des Kamps liegt bei  8 m3/s. Daher bedeutet die erhöhte Entnahme eine Kappung kleinerer Hochwässer in der Restwasserstrecke am Umlaufberg und damit eine Verringerung der ökologisch so wichtigen Dynamik und Ufergestaltung durch den Fluss.

–   Laut EVN erhöht sich die maximale Leistung des geplanten Kraftwerks gegenüber dem alten von 0,9 auf 2,4 MW. Diese Leistung wird nur erzielt, wenn im Kamp mindestens 16 m3/s fließen, was nur an durchschniitlich etwa 25 Tagen im Jahr der Fall ist (sh. Dauerlinie auf Seite 5 der Variantenprüfung). Der zu erwartende Zuwachs der erbrachten Jahresarbeit wird daher wesentlich bescheidener ausfallen. Bei einer Informationsveranstung der EVN im Dezember 2015 wurde eine Steigerung von 4,2 Gwh/a auf etwa 7,9 Gwh/a in Aussicht gestellt – jedoch bei einer Stauerhöhung von 2,5 m.

Hier finden sich die bisher veröffentlichten EVN-Variantendarstellungen, Behörden-Unterlagen sowie Stellungnahmen der Naturschutzverbände: 
Downloads EVN- und Behörden-Unterlagen, NGO-Kommentare.

Unterwasser beim alten Kraftwerk: Hier soll bis zu 1,5 Meter augebaggert werden.
Unterwasser beim alten Kraftwerk. Hier soll augebaggert werden.

Europaschutzgebiet Kamptal: Kraftwerksneubau versus gesetzlichen Schutz

Auch gemäß dem gesetzlich festgelegten NÖ-Landschaftsschutz darf ein Vorhaben nicht genehmigt werden, wenn dadurch die Schönheit und Eigenart der Landschaft dauerhaft beeinträchtigt würde. Man darf gespannt sein, ob dieser Passus im NÖ-Naturschutzgesetz auch Wirkung entfalten wird, zumal das Land Niederösterreich als Eigentümer der EVN in einer – unvereinbaren – Doppelrolle auftritt: Das Land NÖ ist gleichzeitig Konsenswerber (Projektbetreiber) und Genehmigungsbehörde.

Alle betroffenen Lebensräume: uferbegleitende Auwälder, Hang- und Schluchtwälder, freie Fließstrecke mit ihrer Artengarnitur befinden sich unter Natura2000-Schutz und unterliegend damit auch dem Nö Landesnaturschutzgesetz. Hier ist bei jeder Vegrößerung der Fallhöhe durch Stau und Ausbaggern mit Verschlechterungen der sogenannten „Schutzgüter“ (also der geschützten Arten und Lebensräume) zu rechnen!
 Das mittlere Kamptal ist zur Gänze als Europaschutzgebiet ausgewiesen, um die hier vorkommenden seltenen Arten und „Lebensraumtypen“ – wie Hangwälder, Auen und die natürlichen Flussabschnitte  – zu bewahren. Das Gebiet steht also unter gesetzlichem Schutz der EU und es gelten das sogenannte gesetzliche ökologische „Verschlechterungsverbot“ und das „Verbesserungsgebot“.

Wir sind daher überzeugt: Nur politischer Druck durch viele engagierte Menschen kann das lebendige Kamptal erhalten und uns und der Natur Betonmauer und Ausbaggerung ersparen!

Schon einmal, 1983 wurde dieses Naturjuwel vor noch größeren Stauwerksplänen erst durch den beherzten Widerstand der Naturschützer gerettet.

Jetzt müssen wir wieder aktiv werden!
Ort der geplanten Unterwassereintiefung.
Ort der geplanten Unterwassereintiefung.