UVP-Verfahren zum Neubau des Kraftwerk Rosenburg gestartet

Bis 15. Juni 2018 können von „jedermann“ Einwendungen bei der NÖ Landesregierung eingebracht werden…

Das Amt der NÖ Landesregierung hat am 30. April 2018 die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) der EVN zum Abriss und vergrößerten Neubau des Kampkraftwerks Rosenburg veröffentlicht. Laut Einreichunterlagen soll eine neue Betonstaumauer errichtet, der Stauraum verlängert, 2,1 ha Wald gerodet und unterhalb des alten Krafthauses mehr als 1,5 Kilometer Naturfluss um bis zu 1,5 Meter tief ausgebaggert werden. Das mittlere Kamptal ist als Europaschutzgebiet und als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Der Text der offiziellen Kundmachung gibt bekannt: „Ab 02.05.2018 bis einschließlich 15.06.2018 besteht die Möglichkeit für jedermann, schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde (per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt-und Energierecht (RU4), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen.“ (Und die wird es geben!) Danach wird der Mehrheitseigentümer der EVN, das Land NÖ, eine Entscheidung treffen.

Hier finden sich alle UVP-Unterlagen: https://noel.gv.at/noe/Umweltschutz/U_869.html

Laut der UVE soll der Kraftwerksneubau in der Bauphase „geringfügige“ bis „vertretbare“ Auswirkungen auf die Schutzgüter haben bzw. in der Betriebsphase „verträglich“ sein.
Wir sehen das anders: Die Ausbaggerung eines naturbelassenen Flusses auf einer Länge von mehr als 1,5 Kilometer, die teilweise Überstauung einer (laut EU prioritär) geschützten Weichholzau bzw. von natürlichen Ufern und Rauschestrecken oder die Rodung von mehr als einem Hektar Wald (der teilweise in einem sehr naturnahen Zustand ist) als „verträglich“ zu bezeichnen, erinnert eher an Greenwashing… 

Wir sagen: Ja zu Klimaschutz, ja zu einer Solarstrom-Offensive (zB. auf Einkaufszentren) und ja zum Energiesparen. Aber: Nein zur mutwilligen Naturzerstörung in Schutzgebieten!

Bitte das Poster unten downloaden und verbreiten!