EU-Rüge für Österreich: Nichteinhaltung von EU-Richtlinie im Fall Kraftwerk Ferschnitz / Ybbs

EU-Kommission kritisiert Österreich (neben anderen) für Nicht-Einhaltung der der Natura-2000-Bestimmungen in NÖ: „Bei dem fraglichen Gebiet (Kraftwerk Ferschnitz / Ybbs, Anmk.) handelt es sich um eines der beiden wichtigsten Gebiete zur Erhaltung des Huchens (hucho hucho). Das gesamte Gebiet befindet sich in einem nicht zufriedenstellenden Zustand, und das Vorhaben würde die Belastung der Gewässer am Standort noch erhöhen. (…) Da die österreichischen Behörden das Verfahren nicht ordnungsgemäß angewandt haben, übermittelt die Kommission Österreich nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme und fordert das Land auf, die FFH-Richtlinie vollständig einzuhalten. Kommt Österreich dieser Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.“

Hier findet sich die Presseerklärung der EU-Kommission

Wir fragen uns: Soll sich dieser Vorgang im Fall Kraftwerk Rosenburg wiederholen? 

Landesrat Stephan Pernkopf hat leider auf den offenen Brief von Naturschutzbund, WWF und Riverwatch mit der Bitte um ein konstruktives Gespräch („Flüsse-Gipfel“) über die EVN-Pläne in Rosenburg bis Dato (29. April 2016) noch immer nicht reagiert…